- Fahrgeräusch
- Fahr|ge|räusch, das:beim Fahren eines Kraftfahrzeugs entstehendes Geräusch.
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Fahrgeräusch,von verschiedenen Teilschallquellen eines Kfz (z. B. Motor, Auspuffanlage, Getriebe, Karosserie, Reifen) während der Fahrt erzeugtes Geräusch. Das Messverfahren für Pkw und Lkw ist in der EG-Richtlinie 70/157/EWG von 1981 (1991 und 1994 überarbeitet) vorgeschrieben. Als Fahrgeräuschwert wird hierin der maximal auftretende Schallpegel bezeichnet, den ein Fahrzeug beim Durchfahren einer genau festgelegten Messstrecke (in Bezug auf Länge und Mikrofonabstände) bei Beschleunigung mit Vollgas erzeugt. 1995 gültige Fahrgeräuschgrenzwerte: 77 dB (A) für Pkw, 84 dB (A) für Lkw, 79 dB (A) für Motorräder und 72 dB (A) für Kleinkräder. Bestimmte Abstufungen werden je nach Art und Leistung des Antriebsmotors und der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs vorgenommen.* * *
Fahr|ge|räusch, das: beim Fahren eines Kraftfahrzeugs entstehendes Geräusch.
Universal-Lexikon. 2012.